Nach seiner früheren restriktiven Rechtsprechung über die Gewährung eines aktiven Stellung Urteil vom 22. Juni 2016 in Fall Whirlpool Europe V Commission, T-118/13, EU: T: 2016: 365.
Der vorliegende Fall ist eine lang anhaltende Saga, bei der die Hersteller großer Haushaltsgeräte (Electrolux und von Whirlpool) die Umstrukturierungshilfe Frankreichs für einen ihrer Konkurrenten (Fagor Frankreich) in Frage gestellt haben. In dieser Iteration der Genehmigung der Hilfe und ihrer anschließenden Herausforderung hat die Kommission die Strategie der Herausforderung an das Ansehen der Konkurrenten übernommen. Whirlpool hat diesen Ansatz auf mehreren Basis abgelehnt, einschließlich der Tatsache, dass der rechtliche Ansehen bei der vorherigen Iteration von Zulassung / Herausforderung nicht in Frage gestellt wurde, dass sein Marktanteil durch die Aufbewahrung von Fagor auf dem Markt und aufgrund von Whirlpools sehr engeren Beteiligung an beeinflusst wurde der Fall durchgehend.

Die Kommission lehnt alle Argumente ab. Nach Ansicht der Kommission,
Die Tatsache, dass die Ansichten eines Unternehmens gehört wurden und dass das Verhalten des Verfahrens weitgehend durch seine Beobachtungen bestimmt wurde, obwohl ein Faktor, der für die Bewertung des Standorts relevant ist, nicht entlastet, dass es sich verpflichtet, dass seine Marktposition „im Wesentlichen betroffen“ wird. In Bezug auf die „wesentliche Wirkung“ gibt die Kommission an, dass sie gemäß dem Rechtssache nicht ausreichen kann, um nachzuweisen, dass das Unternehmen individuell betroffen ist, um festzustellen 'Über die Wettbewerbsbeziehungen und das betreffende Unternehmen steht in einer wettbewerbsfähigen Beziehung zum Adressaten der Hilfe. Andererseits, Es sollte nachgewiesen werden, dass der Antragsteller von der Hilfe in Bezug auf seine Konkurrenten besonders betroffen war (T-118/13, Abs. 28, Hervorhebung hinzugefügt).
Kurz gesagt, der GC hat die Argumente der Kommission akzeptiert und insbesondere betont, dass dies betont wurde
44 Wenn ein Unternehmen die Verdienste der Entscheidungsbewertung der Hilfe in Frage stellt … Die bloße Tatsache, dass es im Sinne von Artikel 108 Absatz 2 als betrachtet werden kann, kann nicht ausreichen, um die Handlung zulässig zu machen. Es muss weiter nachweisen, dass es einen bestimmten Status im Sinne des Urteils vom 15. Juli 1963 in Plaumann V Commission (25/62, EU: C: 1963: 17) hat … Dies gilt insbesondere dann, wenn seine Marktposition durch die Hilfe, auf die sich die Entscheidung bezieht, im Wesentlichen beeinflusst wird (siehe, zu diesem Effekt vom 13. Dezember 2005 in der Kommission vakmionsGemeinCaft Recht und Eigentum, C -78/03 P, EU: C: 2005: 761, Absatz 37 und das zitierte Rechtsstreit).45 In dieser Hinsicht nicht nur das Unternehmen beim Eingang der Hilfe, sondern auch die damit konkurrierenden Verpflichtungen, die eine aktive Rolle im Verfahren gespielt haben, das gemäß Artikel 108 Abs. 2 in Bezug auf eine individuelle Hilfe als individuell anerkannt wurde Bedenken von der Entscheidung der Kommission, die dieses Verfahren schließt. Ein Unternehmen Kann daher nicht ausschließlich auf seinen Status als Konkurrent des Einsatzs bei der Hilfe angewiesen sein, muss jedoch zusätzlich angesichts seiner Teilnahme am Verfahren und dem Ausmaß des Schadens seiner Position auf dem Markt zeigen, dass seine sachlichen Umstände es unterscheiden In ähnlicher Weise wie beim Eingang der Hilfe (Siehe Order vom 7. März 2013 in der UOP Vcommission, T-198/09, nicht veröffentlicht, EU: T: 2013: 105, Absätze 25 und 26 und der zitierte Rechtssache; siehe auch zu diesem Zeitpunkt, Urteil vom 28. Januar 1986 in Cofaz und anderen V -Kommission, 169/84, ECR, EU: C: 1986: 42, Absatz 25 und Order vom 27. Mai 2004 in Deutsche Post und DHL V Commission, T -358/02, EU: T: 2004 : 159, Absätze 33 und 34).46 In Bezug auf die Festlegung einer solchen Wirkung hatte das Gerichtshof Gelegenheit zu erklären, dass die bloße Tatsache, dass eine Maßnahme wie die angefochten Wettbewerbsbeziehung mit dem Adressaten dieser Maßnahme kann in keinem Fall nicht ausreichen, damit dieses Unternehmen als individuell von dieser Maßnahme betrachtet werden kann (siehe, zu diesem Zweck Urteile vom 10. Dezember 1969 in Eridania und anderen V -Kommission, 10/68 und 18/ 68, EU: C: 1969: 66, Absatz 7 und 22. Dezember 2008 in British Aggregates V Commission, C -487/06 P, EU: C: 2008: 757, Absatz 47).47 Laut einem festgelegten Rechtssystem, Der Antragsteller muss Beweise vorlegen, um die Besonderheit seiner Wettbewerbssituation festzustellen (Bestellung vom 27. Mai 2004 in Deutsche Post und DHL V Commission, T -358/02, EU: T: 2004: 159, Absatz 38, und Urteil vom 10. Februar 2009 in Deutsche Post und DHL International V Commission, T -388/ 03, EU: T: 2009: 30, Absätze 49 und 51) und zeigen, dass seine Wettbewerbsposition im Vergleich zu den anderen auf dem gegenwärtigen Markt konkurrierenden Unternehmen erheblich beeinflusst wird (Siehe in diesem Effekt, die Bestellung vom 27. Mai 2004 in Deutsche Post und DHL V Commission, T -358/02, EU: T: 2004: 159, Absatz 41; siehe auch zu diesem Zeitpunkt, Urteile vom 10. Februar 2009 in Deutsche Post und DHL International V Commission, T -388/03, EU: T: 2009: 30, Absatz 51; 13. September 2010 in TF1 V Commission, T -193/06, EU: T: 2010: 389, Absatz 84; 15. Januar 2013 in Aiscat gegen Provision, T -182/10, EU: T: 2013: 9, Absatz 68; 5. November 2014 in VTesse Networks V Provision, T -362/10, EU: T: 2014: 928, Absatz 55 und 3. Dezember 2014 in Castelnou Energía V Commission, T-57/11, EU: T: 2014: 1021, Absätze 35 bis 37) (T-118/13, Paras 44 bis 47, Hervorhebung hinzugefügt).
Noch einmal, die inhaltliche Analyse, bei der sich der GC in Whirlpool Europe gegen Provision einsetzt. Dies wird verpflichtet, die Anzahl der staatlichen Hilfsfälle, die erfolgreich in Frage gestellt werden können das Loch? Eine kritische Einschätzung des Versuchs der Kommission, die Durchsetzung der staatlichen Hilfe nach der Krise (2016) 4 (1) Journal of Antitrust Enforcement 157-187 zu beleben. 157-187]. Daher muss dieses Urteil auch Kritik an seiner unverhältnismäßig restriktiven Bewertung der Bedingungen erhalten.